Lieber Vertriebspartner,
Ihren Kunden steht aufgrund einer Strom- oder Gaspreisanpassung das Recht zur Sonderkündigung zu?
Wir helfen gerne dabei den passenden Tarif für das Jahr 2020 zu finden und die Sonderkündigung auszusprechen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung jedoch, dass vollständige Aufträge nur bis zu einem Antragseingang per 19.12.2019 dieses Jahr bearbeitet werden können.
Das heißt für Sie: alle Aufträge bis zum Antragseingang 19.12.2019 fließen in die Januar-Abrechnung mit ein - wie immer vorausgesetzt der Kunde wurde bereits vom Netz bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass unser Büro vom 23.12.2019 bis zum gesetzlichen Feiertag in Baden Württemberg, den 06.01.2020, nicht besetzt ist.
Nun wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Jahresendspurt auf der Zielgeraden!
Ihr Pavago Team